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Von Lukas Plewnia, Zürich
Display

YouTube-Anzeigen in DV360: Business Name und Logo ohne Ausfälle umstellen

LP
Lukas Plewnia
• • 6 Min. Lesezeit

Seit dem 12. Oktober 2026 sind Unternehmensname und Logo für YouTube-Line-Items in Display & Video 360 (DV360) erforderlich. Google nennt ausdrücklich Brand Auction und Instant Deals. Fehlen die Angaben beim Erstellen oder Bearbeiten von Anzeigen und sind keine gültigen Standardwerte beim Advertiser hinterlegt, können Creative-Workflows scheitern. Besonders betroffen sind Teams, die Anzeigen duplizieren oder über Structured Data Files (SDF) in grosser Zahl verwalten.

Die Pflicht ist kein neues Gebots- oder Targeting-Feature. Sie verändert den Produktions- und Freigabeprozess für YouTube-Creatives. Google hatte die Änderung am 27. August 2026 im Google Ads Developer Blog im Rahmen der Oktober-Änderungen an DV360 API und Structured Data Files angekündigt. Die DV360-Hilfe zu den Q4-Updates nennt inzwischen alle YouTube-Line-Items und begründet die Änderung mit der Angleichung an die Standards von Google Ads.

Was sich geändert hat

Bisher übernahm DV360 Name und Logo einer YouTube-Anzeige automatisch aus dem Kanal, der das Video bereitstellt. Jetzt sollen Werbetreibende den Namen und das Logo ihrer Marke selbst hinterlegen. Dafür gibt es zwei Ebenen: Standardwerte auf Advertiser-Ebene und individuelle Angaben auf Anzeigenebene. Neue Anzeigen übernehmen vorhandene Advertiser-Defaults automatisch, können diese aber überschreiben.

Die Änderung ist von der separaten Google-Ads-Richtlinie zu Business Names und Ziel-Domains zu unterscheiden. Hier geht es um die Pflicht, in DV360 für YouTube-Anzeigen Identitäts-Assets bereitzustellen. Ob ein konkreter Name oder ein Logo die Richtlinien erfüllt, entscheidet weiterhin der Anzeigenprüfprozess.

Google nennt in der Hilfe zu Business Name und Logo als unterstützte responsive Formate unter anderem Video Reach (Efficient Reach), Non-skippable In-stream, Target Frequency, Video View, Shorts und Pause Ads. Ad Sequences, Audio Ads und Masthead Ads unterstützen die individuelle Festlegung dieser Assets derzeit nicht. Deshalb darf die Formulierung «alle YouTube-Line-Items» nicht so verstanden werden, dass jedes Format identische Eingabefelder besitzt.

Advertiser-Defaults einrichten

Im betreffenden DV360-Advertiser unter «Advertiser settings» den Bereich «Basic details» öffnen. Im Abschnitt «YouTube and Demand Gen settings» die Felder «Business name & logo» ausfüllen und speichern. Neue Anzeigen übernehmen diese Werte automatisch, sofern sie nicht ausdrücklich überschrieben werden.

Agenturen mit mehreren Marken innerhalb eines Advertisers müssen die Vererbung bewusst prüfen. Ein Standard-Logo der Hauptmarke kann für eine Tochtermarke falsch sein. Für solche Fälle lassen sich Name und Logo auf Anzeigenebene überschreiben.

Asset-Spezifikationen prüfen

Der Business Name darf laut Google höchstens 25 Zeichen umfassen. Das Logo muss quadratisch sein (1:1), mindestens 128 × 128 Pixel messen und darf höchstens 5’120 KB gross sein. Google empfiehlt 1’200 × 1’200 Pixel. Diese technischen Vorgaben garantieren keine Freigabe: Name und Logo durchlaufen den regulären Anzeigenprüfprozess.

AssetVorgabe laut DV360-Hilfe
Business Namehöchstens 25 Zeichen
Logo, Seitenverhältnisquadratisch (1:1)
Logo, Mindestgrösse128 × 128 Pixel
Logo, empfohlene Grösse1’200 × 1’200 Pixel
Logo, Dateigrössehöchstens 5’120 KB

Anzeigenebene und Duplikate prüfen

Beim Erstellen oder Bearbeiten einer unterstützten Anzeige lässt sich im Bereich «Media» ein Logo hochladen und im Bereich «Text» der Business Name eintragen. Sind Advertiser-Defaults vorhanden, sind die Felder vorausgefüllt und können überschrieben werden. Bei einer neuen Anzeige wird «Create ad», beim Bearbeiten «Done» gewählt.

Grössere Konten sollten nicht nur die Oberfläche prüfen. Google fordert ausdrücklich, SDF- und Ad-Duplizierungs-Workflows auf die Pflicht vorzubereiten. Deshalb sind Vorlagen und Kopierprozesse zu testen: Werden Name und Logo übergeben oder greifen gültige Advertiser-Defaults? Die konkreten SDF-Spalten müssen gegen die jeweils verwendete aktuelle DV360-Spezifikation validiert werden.

Freigabe und Auslieferung getrennt kontrollieren

Google behandelt Business Name und Logo als Creative-Assets. Wird eines der beiden Assets abgelehnt, wird laut Google die gesamte Anzeige abgelehnt. Ein technisch erfolgreicher Upload bedeutet daher nicht automatisch, dass die Anzeige ausgeliefert werden kann. Der Prozess sollte sowohl den Erstellungsstatus als auch die spätere Anzeigenfreigabe erfassen.

Für zeitkritische Kampagnen ist ein zeitlicher Puffer zwischen Upload und Start sinnvoll. Bei Ablehnung müssen die betroffenen Assets korrigiert und die Anzeige erneut eingereicht werden. Google nennt in den geprüften Quellen keine allgemeingültige Prüfdauer.

Ein praktischer Test kann mit einer neuen, pausierten Anzeige erfolgen: einmal mit geerbten Advertiser-Werten und einmal mit einem Override auf Anzeigenebene. Danach die hinterlegten Angaben und den Review-Status prüfen. So werden Fehler erkannt, bevor grössere Creative-Pakete ausgerollt werden.

Beispiel: Mehrere Marken, ein YouTube-Kanal

Angenommen, ein Werbetreibender nutzt einen gemeinsamen YouTube-Kanal für mehrere Produktmarken und erstellt DV360-Kampagnen über standardisierte Creative-Vorlagen. Früher wurde die sichtbare Identität aus dem Kanal abgeleitet. Jetzt hinterlegt das Team die Hauptmarke als Advertiser-Default und setzt für separat beworbene Marken abweichende Angaben auf Anzeigenebene. Vor jedem Kampagnenstart prüft es die sichtbare Marke und den Freigabestatus.

Dieses Vorgehen reduziert zwei Risiken: fehlende Pflichtangaben bei neuen Anzeigen und die versehentliche Verwendung der falschen Marke. Es ersetzt nicht Googles Anzeigenprüfung und sagt nichts über eine mögliche Performance-Steigerung aus.

Monitoring: Welche Kennzahlen sind sinnvoll?

Die Umstellung ist primär ein operatives Delivery-Thema. Als interne Kontrollgrössen eignen sich fehlgeschlagene Anzeigen-Erstellungen, SDF-Importfehler, Ablehnungen wegen Name oder Logo und geplante Kampagnenstarts ohne vollständig freigegebene Creatives. Diese Kennzahlen sind Empfehlungen für die eigene Qualitätssicherung und keine von Google neu eingeführten Standardmetriken.

Teams sollten dokumentieren, ob Assets aus Advertiser-Defaults oder Anzeigen-Overrides stammen. Bei späteren Markenänderungen lässt sich so nachvollziehen, welche Anzeigen überprüft werden müssen.

Wer parallel Demand Gen in Google Ads einsetzt, sollte beide Creative-Prozesse getrennt behandeln. Um kreative Tests mit bestehenden Social Assets, nicht um diese DV360-Pflicht, geht es im Beitrag zu Social Assets für YouTube in Demand Gen.

Was die Änderung nicht bedeutet

Die Pflicht garantiert weder zusätzliche Conversions noch einen höheren ROAS. Sie bedeutet auch nicht, dass Google den richtigen Unternehmensnamen automatisch aus der Ziel-Website ableitet. Die neue Asset-Pflicht ist zudem keine generelle Freigabe abweichender Markenbezeichnungen. Ebenso wenig belegt die Ankündigung, dass sämtliche bereits laufenden Anzeigen am 12. Oktober abgeschaltet wurden.

Fazit

Seit dem 12. Oktober 2026 gehören Business Name und Logo zur Pflichtausstattung für YouTube-Anzeigen in DV360. Advertiser-Defaults, kontrollierte Ausnahmen auf Anzeigenebene und geprüfte Creative-Workflows verringern das Risiko, dass Kampagnenstarts an fehlenden oder abgelehnten Identitäts-Assets scheitern.

Zuletzt aktualisiert: 20. Okt. 2026